Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

01.01.2024 – 31.12.2024

 

Als Grundlage für die allgemeinen Bedingungen für Schreinerarbeiten gelten die SIA Normen 118 und 241 der neuesten Ausgabe. Bei Differenzen zwischen Offertbeschrieb und all. Verkaufs- und Lieferbedingungen sind die Angaben im Offertbeschrieb massgebend.

 

Im Preis nicht inbegriffen

  • Erweiterte, individuelle Beratungs- und Auswahlunterstützung für Materialausführung
  • Objektbezogene, behördliche Abklärungen, wie z.B. Fluchtweg, Brandabschnitte usw.
  • Schutz gegen Beschädigung nach Einbau
  • Anpassungsarbeiten infolge Fehler in den Plänen oder ungenauen und krummen Mauerwerken
  • Bauanschlussfugen z.B. Silikonfugen bei Waschbecken usw.
  • Plankopien oder speziellen Bemusterungen welche vom Kunden gewünscht werden

 

Mehrwertsteuer  

Wird offen verrechnet.

 

Regiearbeiten

  • Demontage, Abtransport und fachgerechte Entsorgung von Bauteilen
  • speziell bauseits gewünschte Ausschnitte oder Bohrungen
  • sämtliche Arbeiten welche im Offertbeschrieb nicht aufgeführt sind

 

Regieansätze

AVOR: CHF 125.00
Facharbeiter/Montage: CHF 115.00
Facharbeiter/Werkstatt: CHF 102.00
Hilfsarbeiter: CHF 91.00

 

Zuschlag für Servicewagen: CHF 25.00

Zuschlag für km: CHF 1.40/km

 

Lehrling 1 Jahr: CHF 39.00
Lehrling 2 Jahr: CHF 48.00
Lehrling 3 Jahr: CHF 63.00
Lehrling 4 Jahr: CHF 71.00

 

Materialaufwand: nach Ausmass

 

Überstunden    

Werktags 19 - 22 Uhr: 25 %

Werktags ab 22 Uhr und Samstag: 50 %
Sonntag und Feiertage: 100 %

Planung    

Wir behalten uns das Recht vor, ab der zweiten Planänderung die Plankosten in Rechnung zu stellen.

 

Elektroanschlüsse/Strom    

Bauseits

 

Montagebedingungen    

Eine einwandfreie Zufahrt muss gewährleistet sein.

 

Liefertermin

Die vereinbarten Liefertermine treten erst ab unterzeichneter Auftragsbestätigung und Werkstattpläne in Kraft.

 

Terminverzögerung

Infolge extremer Witterungsbedingungen und hinderlichen Arbeitsvoraussetzungen bleiben vorbehalten.

 

Abnahme

Abnahme des Werkes und Haftung für Mängel nach SIA Norm 118.

 

Versicherung    

Versicherungsgesellschaft: Die Mobiliar
Police - Nr.: G-1328-8650
pro Person: CHF 5 Mio.
pro Schadenereignis: CHF 5 Mio.

 

Teuerung

In Abweichung der SIA Norm gilt: sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Berechnung der Teuerung nach dem Produktionskostenindex FL.

 

Zahlungsbedingungen

bei Aufträgen über Fr. 10'000.00
30 % bei Bestellung
30 % bei Montagebeginn
40 % bei Schlussrechnung

 

Konditionen    

  • zahlbar innert 30 Tagen rein netto (ab Rechnungsdatum)
  • unberechtigte Abzüge werden nachbelastet
  • Verzugszins 8.5 %

 

Gerichtsstand    

9490 Vaduz FL